Baugewährleistungsversicherung für Bauunternehmen
Versicherungsschutz nach Bauabnahme
Baugewährleistungsversicherung kurz erklärt
Eine Baugewährleistungsversicherung schützt Bauunternehmen und ihre Auftraggeber in der Gewährleistungsphase nach Fertigstellung eines Bauvorhabens – in der Regel für fünf Jahre ab Abnahme. Sie schützt den Auftraggeber (z. B. Bauherr oder Generalunternehmer) davor, dass Mängel am Bauwerk nicht behoben werden, weil das Bauunternehmen während der Gewährleistungsfrist zahlungsunfähig wird oder sich weigert, für Mängel einzustehen.
Versichert sind Ausführungs- und Materialfehler, die nach der endgültigen Abnahme des Bauwerks oder nach Ablauf der Bauleistungsversicherung festgestellt werden. Der Versicherer übernimmt in solchen Fällen die Kosten der Mangelbeseitigung.
Im Unterschied zur Mängelansprüchebürgschaft kann die Leistung bereits vor Insolvenz des Nachunternehmers erwirkt werden. Die Baugewährleistungsversicherung ist somit eine Alternative zur Mängelansprüchebürgschaft.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Schutz nach Bauabnahme
Deckt Ausführungs- und Materialmängel, die bis zu fünf Jahre nach Abnahme auftreten – auch wenn das Bauunternehmen nicht mehr leisten kann.
Sicherheit für Auftraggeber
Der Versicherer übernimmt die Mangelbeseitigung, wenn das Bauunternehmen zahlungsunfähig ist oder seinen Pflichten nicht nachkommt.
Alternative zur Bürgschaft
Die Baugewährleistungsversicherung ist eine Alternative zur Mängelansprüchebürgschaft und kann bereits vor einer Insolvenz des Nachunternehmers leisten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Absicherung der Gewährleistungspflichten auch bei Zahlungsunfähigkeit
Die Baugewährleistungsversicherung sichert die Erfüllung von Gewährleistungsverpflichtungen auch bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit.
Schonung der eigenen Liquidität durch Verzicht auf klassiche Bankbürgschaften
Ohne klassische Bankbürgschaften bleibt mehr Kapital im Unternehmen, wodurch finanzielle Ressourcen für operative und strategische Zwecke erhalten bleiben.
Stärkung des Vertrauens bei Auftraggebern durch gesicherte Mängelbeseitigung
Die gesicherte Nachbesserung von Mängeln stärkt das Vertrauen der Auftraggeber und trägt zur langfristigen Kundenbindung sowie einer besseren Marktposition bei.
Vertragsumfang der Baugewährleistungsversicherung

Kosten für Mängelbehebung, die nach der Schlussabnahme erstmals innerhalb von 5 Jahren auftreten

Beseitigung von Mangelfolgeschäden an versicherten Sachen

Die Leistungen aller Nachunternehmer sind vollständig abgesichert

Kostenerstattung für Mangelbeseitigung und Nachbesserung am Objekt

Erstattung der Minderungskosten, wenn ein Baumangel akzeptiert und nicht beseitigt wird

Baubegleitende Qualitätsprüfung durch unabhängige Sachverständige
Wer benötigt eine Baugewährleistungsversicherung?
Eine Baugewährleistungsversicherung ist besonders für Bauunternehmen wichtig, die vertraglich zu Gewährleistungen verpflichtet sind. Diese müssen in der Regel über fünf Jahre nach Abnahme abgesichert werden. Vor allem Bauunternehmen, die regelmäßig größere Aufträge übernehmen, entlastet die Baugewährleistungsversicherung spürbar. Die finanzielle Belastung durch klassische Bürgschaften wird reduziert und so die Liquidität geschont.
Auch Generalunternehmer, die Projekte mit mehreren Nachunternehmern koordinieren, nutzen die Baugewährleistungsversicherung, um sich gegen Risiken in der Lieferkette abzusichern und ihren Auftraggebern zusätzliche Sicherheit zu bieten. Ebenso sind Nachunternehmer betroffen, wenn vonseiten der Generalunternehmer entsprechende Versicherungen verlangt werden.
Insgesamt ist die Baugewährleistungsversicherung für alle Bauunternehmen sinnvoll, die langfristige Haftungsrisiken abdecken und gleichzeitig ihre Bonität und finanzielle Flexibilität erhalten möchten. Dadurch stärkt sie nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.
Partner
am Bau
Sie haben Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?
Sprechen Sie uns an.
Welche Schadenfälle sind in der Baugewährleistungsversicherung versichert?
Die Baugewährleistungsversicherung deckt die Kosten für vor Gebäudefertigstellung entstandene Ausführungs- und Materialfehler, welche nach endgültiger Abnahme der Bauleistung festgestellt werden. In der Regel sind folgende Schadenfälle versichert:
Ausführungsfehler
Mängel, die durch fehlerhafte oder unsachgemäße Arbeiten während der Bauausführung entstanden sind.
Materialfehler
Schäden, die durch mangelhafte oder nicht den Anforderungen entsprechende Baustoffe verursacht werden.
Verdeckte Mängel
Fehler, die erst nach der Abnahme und während der Gewährleistungsfrist sichtbar werden, aber bereits bei der Bauausführung vorlagen.
Folgeschäden
Schäden, die als direkte Folge von Ausführungs- oder Materialmängeln auftreten, zum Beispiel Feuchtigkeitsschäden durch undichte Stellen.
Versicherte Schadenbeispiele
Mangelhafte Bauleistung
Ein mangelhafter Wandaufbau, der zunächst unbemerkt blieb, wird erst nach der offiziellen Bauabnahme durch Feuchtigkeitsschäden im Gebäude sichtbar. In einem solchen Fall ist eine fachgerechte Ausbesserung notwendig, um die Ursache zu beheben und Folgeschäden zu vermeiden.
Mangelfolgeschäden
Manchmal erfordert die Behebung eines Mangels auch das Beseitigen angrenzender Bauteile. Beispielsweise kann bei einem fehlerhaften Wandaufbau der Abriss einer bereits errichteten Überbauung notwendig sein. In solchen Fällen übernimmt die Baugewährleistungsversicherung die Kosten – und zwar bis zu 2,5 % der Versicherungssumme, maximal jedoch 500.000 €.
Warum eine Baugewährleistungsversicherung unverzichtbar ist
FAQs zur Baugewährleistungsversicherung
Wie viel kostet eine Baugewährleistungsversicherung?
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz einer Baugewährleistungsversicherung gilt in der Regel für die Dauer der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist. Diese beträgt meist bis zu fünf Jahre nach der Abnahme des Bauwerks. Während dieses Zeitraums sind Mängel abgedeckt, die erstmals nach der endgültigen Bauabnahme festgestellt werden und für die das Bauunternehmen haftet.
Was passiert, wenn ein Mangel während der Gewährleistungsfrist festgestellt wird?
Wenn während der Gewährleistungsfrist ein Mangel festgestellt wird, übernimmt die Baugewährleistungsversicherung die Kosten für die Behebung, sofern der Mangel unter den Versicherungsschutz fällt. Das schützt das Bauunternehmen vor finanziellen Belastungen, besonders wenn es aus eigener Kraft nicht mehr leisten kann. Die Versicherung sorgt dafür, dass die notwendigen Reparaturen zeitnah und fachgerecht durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn das Bauunternehmen zahlungsunfähig ist oder sich weigert, die Mängel zu beheben.
Gibt es eine maximale Versicherungssumme oder Deckungshöhe?
Ja, die Baugewährleistungsversicherung hat in der Regel eine festgelegte maximale Versicherungssumme oder Deckungshöhe, die im Versicherungsvertrag individuell vereinbart wird. Diese orientiert sich am Umfang der abgesicherten Bauleistung und kann für bestimmte Schadenarten, wie Folgearbeiten oder Abbruchkosten, zusätzliche Obergrenzen enthalten. Damit Ihre Versicherung optimal zu Ihrem Bauunternehmen passt, beraten wir Sie dazu gerne persönlich und erstellen ein individuelles Angebot.
Wie unterscheidet sich die Baugewährleistungsversicherung von einer klassischen Mängelansprüchebürgschaft?
Die Baugewährleistungsversicherung unterscheidet sich von einer klassischen Mängelansprüchebürgschaft vor allem durch die Leistungsfähigkeit und Flexibilität. Während eine Bürgschaft meist erst im Insolvenzfall des Bauunternehmens greift, kann die Baugewährleistungsversicherung bereits bei festgestellten Mängeln und Zahlungsunfähigkeit Leistungen erbringen – unabhängig von einer Insolvenz. Zudem entlastet die Versicherung das Bauunternehmen finanziell und administrativ, da keine Bankbürgschaft gestellt werden muss. Insgesamt bietet die Baugewährleistungsversicherung Bauunternehmen somit eine frühzeitigere und verlässlichere Absicherung ihrer Gewährleistungspflichten.