Bauleistungsversicherung: Witterungsschäden –
Zukünftig noch versichert?
Bauleistungsversicherung: Witterungsschäden –
Zukünftig noch versichert?
Bekanntlich sind Schäden über die Bauleistungsversicherung nur dann versichert, wenn diese „unvorhergesehen“ eingetreten sind. Aber was bedeutet „unvorhergesehen“ bei Witterungsschäden?
Bei Witterungsschäden durch Sturm, Niederschlag, Temperatur, etc., besteht Versicherungsschutz erst durch „ungewöhnliche“ Witterung.
Die Hürde „ungewöhnlich“ nimmt ein Schadenfall nach einschlägiger Regulierungspraxis erst, wenn die Witterungs-Messwerte am Schadenort und Schadentag im Vergleich zu den Werten der letzten 10 Jahre, einen der beiden Maximalwerte darstellen.
Um eine Abgrenzung zur “Höheren Gewalt” nach § 7 Teil B der VOB zu ermitteln, wird seitens der Versicherer das gleiche Prozedere mit den Witterungsdaten der letzten 20 Jahre durchgeführt. Somit ist von einem Schaden durch “Höhere Gewalt” auszugehen, wenn die Messwerte am Schadentag einen der beiden höchsten Werte der letzten 20 Jahre darstellen. Dies ist insofern wichtig, da Schäden durch “Höhere Gewalt” nach VOB zu Lasten des Auftraggebers gehen. Da die Witterungsdaten durch den Klimawandel immer extremer werden, besteht kein Zweifel daran, dass die Hürde für einen versicherten Witterungsschaden zukünftig immer höher sein wird.
Wieso ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?
Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren sowie alle am Bau Beteiligten während der Bauzeit vor hohen Kosten durch unvorhergesehene Sachschäden am Bauvorhaben oder den gelagerten Baumaterialien. Die Statistik zeigt, dass derzeit auf jedes 2. Bauvorhaben ein Schadenfall entfällt. Schäden können insbesondere durch ungewöhnliche Witterung, Leitungswasser, Diebstahl oder auch Vandalismus entstehen.
Das umfasst der Versicherungsschutz
Oftmals ist nicht klar wodurch ein Schaden entstanden ist. Um dem Schadenhergang genauer auf den Grund zu gehen werden Fachfirmen beauftragt, die mit professioneller Ausstattung die Schadensursache feststellen können. Diese Kosten für die erforderlichen Schadenssuchkosten sind in der Bauleistungsversicherung abgedeckt.
Die Versicherung übernimmt außerdem die Kosten für das Aufräumen und die Wiederherstellung der Baustelle sowie z. B. den schadenbedingt notwendigen Austausch von Baugrund- und Bodenmassen. Werden Altbauten saniert, muss ein besonderes Augenmerk auf die Altbausubstanz gelegt werden. Eine Absicherung für Sachschäden an der Altbausubstanz ist erst nach individueller Vereinbarung mit den Versicherern möglich.
Grundsätzlich gilt:
Der Versicherungsvertrag sollte auf das entsprechende Bau-Risiko genau abgestimmt werden. In vielen Fällen passen die üblichen pauschalen Wordings der Versicherer nicht zu den Anforderungen der jeweiligen Baustelle.