Elektroautos auf dem Vormarsch – Der richtige Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung

Elektroautos auf dem Vormarsch – Der richtige Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung

Nov 23, 2023

Elektroautos sind auf dem Vormarsch und setzen neue Maßstäbe für umweltfreundlichere Mobilität. Mit ihrer innovativen Technologie stellen Elektroautos die Zukunft der Automobilindustrie dar und ihre Beliebtheit wächst stetig. Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt lag im Oktober 2023 der Anteil von Elektroautos an der Gesamtzahl der Neuzulassungen bei 17% und somit vor dem der Dieselfahrzeuge. Doch mit dem Aufstieg der Elektromobilität und den besonderen Eigenschaften dieser Fahrzeuge sind viele Fragen rund um den Versicherungsschutz von Elektroautos zu klären.

Worauf Sie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Elektroautos achten müssen, erklären wir Ihnen hier:

Ladestation für Elektroautos

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, eine KFZ-Haftpflichtversicherung für Elektroautos abzuschließen

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es unerheblich, welchen Antrieb das Auto hat. Sie greift für alle Schäden, die durch den Gebrauch, also auch das Laden verursacht werden. Heißt, sie greift bei Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Elektroauto zufügen. Würde also zum Beispiel durch einen technischen Defekt des Fahrzeuges die Ladesäule eines Stromanbieters beschädigt werden, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch bei einem möglichen Brand des Fahrzeuges durch ein sich Entzünden des Akkus, wodurch eine Tiefgarage sowie andere geparkte Fahrzeuge beschädigt werden.

Freiwillige Kaskoversicherung schützt vor Schäden am eigenen Elektroauto

Um Schäden an Ihrem eigenen Elektroauto zu versichern, müssen Sie zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Nimmt z.B. der Akku beim Elektroauto Schaden, wird es schnell richtig teuer. Umso wichtiger ist die passende Kfz-Kaskoversicherung.

Beim Abschluss einer Kaskoversicherung für Elektroautos sollten einige Besonderheiten beachtet werden:

1. Antrieb-Akkus

Die Antriebs-Akkus sind gemäß der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) als fest im Fahrzeug verbautes Fahrzeugteil mitversichert. Im Optimalfall wird Ihr Antriebs-Akku in einer All-Risk Deckung versichert. Das bedeutet, dass alle Schadenereignisse mitversichert sind. Ausgenommen sind jedoch Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions- und Materialfehler oder chemische Reaktionen.

2. Blitzschlag durch mittelbare Einwirkung

Zudem ist bei Elektroautos zu beachten, dass nicht nur standardmäßiger Blitzschlag, sondern auch Blitzschlag durch mittelbare Einwirkung versichert ist. Das heißt, wenn beispielsweise ein Blitz in ein Gebäude einschlägt und somit ein Schaden am Elektroauto verursacht, welches während des Ladevorganges an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen ist, greift die zusätzlich abgeschlossene Kaskoversicherung.

3. Kurzschlussschäden

Auch im Bereich der Kurzschlussschäden empfehlen wir genau hinzuschauen, da Kurzschlussschäden an der Verkabelung zu den mitversicherten Gefahren in der Teilkaskoversicherung gehören. Hier ist zu beachten, dass im gewählten Tarif die Folgeschäden mitversichert sind. Diese sind in vielen „Basis-Tarifen“ nicht enthalten und können in „Premium-Tarifen“ eingeschlossen werden.

4. Tierbiss

Ebenso können Elektroautos genauso wie Verbrennerfahrzeuge von Tierbiss betroffen sein. Die Folgeschäden können aber durch die Elektrifizierung des Fahrzeuges deutlich höher ausfallen als bei Verbrennern. Hier ist darauf zu achten, dass eine erhöhte Deckungssumme (in Premium-Tarifen meist 15.000 – 20.000€) im Vertrag hinterlegt ist.

5. Abschleppkosten

Ist der Unfall schon passiert, ist der Abtransport bis zur nächsten geeigneten Werkstatt standardmäßig im Deckungsschutz der Kaskoversicherung inbegriffen. Allerdings sollte den Abschleppkosten infolge einer Panne besondere Beachtung gegeben werden, da diese aufgrund von Mehraufwand bei Elektroautos deutlich höher ausfallen können. Wird unsachgemäß abgeschleppt, kann es zum Kurzschluss kommen oder den Akku in Mitleidenschaft ziehen. Wir empfehlen daher die Vereinbarung von entsprechenden Schutzbriefleistungen.

6. Diebstahl des Ladekabels bei Elektroautos

Auch das Ladekabel ist grundsätzlich in den AKB in der Kaskoversicherung als „Fahrzeugzubehör“ mitversichert, sodass Diebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug als mitversichert gilt. Hier ist zu beachten, dass der Versicherer auch den Diebstahl während des Ladevorganges absichert.

Die vorhergehenden Ausführungen geben nur einen ersten Eindruck in die Besonderheiten einer Kfz-Versicherung für Elektroautos. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine genaue Prüfung des erforderlichen Versicherungsumfanges im Einzelfall, bei welcher wir Sie gerne unterstützen.