Bauleistungsversicherung für Bauunternehmen

Absicherung gegen unvorhergesehene Risiken während der Bauphase

Bauleistungsversicherung kurz erklärt

Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren sowie alle am Bau beteiligten Unternehmen vor unvorhersehbaren Schäden während der Bauzeit und bei besonderer Vereinbarung auch nach Abnahme. Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen des versicherten Bauvorhabens erbracht werden. Im Falle eines Schadens wird das finanzielle Risiko für den Bauherren, den Bauunternehmer und dessen Nachunternehmer durch die Bauleistungsversicherung erheblich reduziert. Insbesondere Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder außergewöhnliche Witterungsereignisse sind abgesichert. Auch Schäden durch Feuer können durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Umfassender Schutz während der Bauphase

Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene Schäden ab, die während des Bauprozesses entstehen, wie etwa durch Naturereignisse, Diebstahl, Vandalismus oder Fehler bei der Ausführung.

Absicherung für alle am Bau Beteiligten

Sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen, Architekten und Nachunternehmer profitieren von der Bauleistungsversicherung. Sie schützt vor finanziellen Verlusten und ermöglicht eine stabile Durchführung des Projekts.

Mehr Planungssicherheit und Risikominimierung

Eine individuelle Bauleistungsversicherung reduziert das finanzielle Risiko und erhöht die Planungssicherheit . So können Bauprojekte effizient und ohne unvorhergesehene Belastungen realisiert werden.

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Finanzielle Absicherung bei unvorhergesehenen Schäden

Schutz vor unerwarteten Kosten, die durch Ereignisse wie Unwetter, Diebstahl und Vandalismus oder sonstigen unvorhergesehenen Sachschäden entstehen können.

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Erhöhte Planungssicherheit bei Bauprojekten

Mehr Stabilität und Sicherheit für Ihre Bauprojekte, da alle Beteiligten während der gesamten Bauphase vor finanziellen Risiken durch unvorhersehbare Ereignisse geschützt sind.

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Einfache Schadensabwicklung und direkte Reparaturfreigabe

Direkte Reparaturfreigabe durch den eignen Bauleistungsversicherer, auch bei vermeintlich feststehendem Schadenverursacher.  Der Versicherer leistet vor und kann die Kosten regressieren.

Vertragsumfang der Bauleistungsversicherung

Wiederherstellung und Reparatur der beschädigten Bauteile

Zusätzliche Kostenpositionen wie Schadensuchkosten und Aufräumkosten

Mitversicherung von Feuerschäden

Abdeckung von Verlusten durch Diebstahl und Vandalismus

Mitversicherung des Auftraggeberrisikos

Einschluss von Schäden an der Altbausubstanz

Wer benötigt eine Bauleistungsversicherung?

Eine Bauleistungsversicherung ist für alle am Bau beteiligten Parteien sinnvoll, insbesondere für Bauunternehmen, Bauherren, Architekten und Subunternehmer. Sie schützt vor unvorhergesehenen Schäden während der Bauphase, wie etwa durch Naturereignisse, Diebstahl oder Fehler. Bauunternehmen sind vor finanziellen Belastungen durch unerwartete Schäden abgesichert, ebenso Bauherren, die vor zusätzlichen Kosten geschützt werden. Auch Architekten und Subunternehmer profitieren, da sie vor den Folgen von Baufehlern oder Schäden während ihrer Arbeiten geschützt sind. Insgesamt sorgt die Versicherung für mehr Sicherheit und Stabilität im gesamten Bauprozess.

Welche Schadenfälle sind in der Bauleistungsversicherung versichert?

Die Bauleistungsversicherung ist eine Allgefahrenversicherung (All-Risk). Dies bedeutet, dass alle unvorhergesehenen Sachschäden an den Lieferungen und Leistungen versichert sind. Ausnahmen sind Schäden an Baumaschinen, Werkzeugen etc., da diese nicht ins Bauvorhaben „eingehen“, besteht kein Versicherungsschutz über die Bauleistungsversicherung.

Höhere Gewalt z. B. Sturm, Hochwasser, Niederschlag.

Diebstahl fest eingebauter oder gelagerter Materialien

Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus

Brand, Blitzschlag, Explosion

Ungeschicklichkeit, Nachlässigkeit

Unbekannte Eigenschaften des Baugrundes

Versicherte Schadenbeispiele

Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
Unbekannte öffnen im Zuge des Bauvorhabens einen Wasserhahn, wodurch eine große Menge Wasser in die unteren Geschosse gelangt und erhebliche Schäden an den dortigen Räumlichkeiten verursacht.
Brand, Blitzschlag, Explosion
Ein Heizgerät wird von einer nicht mehr feststellbaren Person zu nah an eine bereits tapezierte Wand gestellt. Durch die zu hohe Wärmeentwicklung wird die Tapete angesengt, was zu sichtbaren Brandspuren führt und somit einen Schaden an der Wand verursacht.
Ungeschicklichkeit, Nachlässigkeit
Durch unachtsames Arbeiten wird eine bereits fertiggestellte Giebelmauer von einem Kran umgeschlagen, was zu einer Beschädigung der Wandstruktur und damit zu Verzögerungen im Bauablauf führt.

Provisorisch befestigte Regenfallrohre lösen sich aufgrund unzureichender Befestigung, was zu erheblichen Schäden am Putz und einer Überschwemmung des Kellers führt.

Warum eine Bauleistungsversicherung unverzichtbar ist

Die Bauleistungsversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für Bauunternehmen, Bauherren und alle am Bau beteiligten Parteien. Sie schützt vor finanziellen Risiken durch unvorhergesehene Schäden während der Bauphase, wie etwa Diebstahl, Vandalismus oder Naturereignisse. Mit der passenden Versicherung lassen sich Bauprojekte effizienter realisieren, da teure Schäden und Verzögerungen vermieden werden. Ein individueller Versicherungsschutz, angepasst an die speziellen Bedürfnisse Ihres Bauvorhabens, sorgt für mehr Planungssicherheit und schützt vor unvorhergesehenen Belastungen.

Unsere Experten für Versicherungen in der Bauindustrie stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und die beste Lösung für Ihren Schutz zu finden. Bei weiteren Fragen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

FAQs zur Bauleistungsversicherung

Wann greift die Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung greift während der gesamten Bauphase, beginnend mit dem ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Sie schützt vor Schäden, die unvorhergesehen während des Bauprozesses entstehen, wie etwa durch Unwetter, Vandalismus, Diebstahl von Baugeräten oder -materialien sowie unachtsame Handlungen. Sie kommt auch bei Schäden durch Fehler im Bauablauf, wie beispielsweise durch falsche Handhabung von Maschinen oder Baustellenunfällen, zum Tragen.

Wann greift die Bauleistungsversicherung nicht?

Die Bauleistungsversicherung greift nicht in folgenden Fällen:

  • Schäden durch Vorsatz: Wenn Schäden absichtlich verursacht werden, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Mängel am Bauwerk: Schäden, die auf Baumängel oder Planungsfehler zurückzuführen sind, werden nicht abgedeckt. Dies betrifft vor allem mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder fehlerhafte Baumaterialien.
  • Verspätungen und dadurch verursachte Schäden: Verzögerungen im Bauablauf, die auf organisatorische Fehler oder unzureichende Planung zurückzuführen sind, sind nicht versichert.
  • Boden- und Fundamentprobleme: Schäden, die durch natürliche, vorhersehbare Bodenveränderungen, Setzungs- oder Gründungsfehler entstehen, sind ebenfalls nicht abgedeckt.
  • Gewährleistungsansprüche: Die Versicherung übernimmt keine Ansprüche, die aus der Gewährleistungspflicht des Bauunternehmers resultieren.
  • Betriebsunterbrechungen und entgangene Gewinne: Schäden, die durch eine Betriebsunterbrechung oder entgangene Gewinne entstehen, sind nicht versichert.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu prüfen, da es je nach Anbieter und Vertrag Unterschiede geben kann. Dies übernehmen wir gerne für Sie.

Wie viel kostet eine Bauleistungsversicherung?

Die Kosten für eine Bauleistungsversicherung variieren je nach Bausumme, Bauart und dem Umfang der abgedeckten Risiken. Wir bieten Ihnen gerne eine individuelle Beratung an, um den besten Versicherungsschutz für Ihr Bauvorhaben zu ermitteln und die passenden Kosten festzulegen.

Wer trägt die Kosten einer Bauleistungsversicherung?

Die Kosten der Bauleistungsversicherung werden in der Regel vom Bauherrn getragen, da er für die Absicherung des Bauvorhabens verantwortlich ist. In manchen Fällen kann jedoch auch der Generalunternehmer die Versicherungskosten übernehmen, insbesondere wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Häufig werden die Kosten dann auf alle am Bau beteiligten Unternehmen umgelegt.

Es kommt häufig vor, dass die Versicherungskosten als Teil der Gesamtbaukosten in den Vertrag aufgenommen werden und somit von beiden Parteien je nach Vereinbarung getragen werden können. In jedem Fall ist es ratsam, die Details zur Kostenübernahme im Vorfeld zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.

Welche Parteien erhalten Versicherungsschutz durch eine Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung schützt in der Regel den Bauherrn, den Generalunternehmer sowie Nachunternehmer und Handwerker, die direkt am Bauvorhaben beteiligt sind. Je nach vertraglicher Vereinbarung können auch andere beteiligte Parteien, wie beispielsweise Architekten oder Ingenieure, unter bestimmten Bedingungen versichert sein. Die Versicherung deckt Schäden ab, die während der Bauphase entstehen, wie z. B. durch unvorhergesehene Ereignisse, Vandalismus oder Wetterkatastrophen.