Betriebsunterbrechungsversicherung für Bauunternehmen

Wirtschaftliche Sicherheit für Bauunternehmen und Baustoffhändler

Betriebsunterbrechungsversicherung kurz erklärt

In der Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) ist der Ertragsausfallschaden versichert, der durch einen versicherten Sachschaden entsteht. Brennt zum Beispiel ein Produktionsgebäude ab und der Betrieb kann nicht weiter produzieren, sind die fortlaufenden Kosten sowie der entgangene Gewinn über die Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt. Zu den fortlaufenden Kosten zählen unter anderem Personalkosten, Miet- und Pachtkosten. Der Versicherer leistet die Entschädigung maximal bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, bzw. bis zum Ende der vorher vereinbarten Haftzeit.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Absicherung bei Betriebsstillstand durch Sachschäden

Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Bauunternehmen vor finanziellen Folgen bei Betriebsstillstand durch Schäden wie Brand oder Überschwemmung. Sie übernimmt laufende Kosten und ersetzt entgangene Gewinne.

Individueller Schutz durch anpassbare Leistungen

Versicherte Risiken und die Höhe der Deckungssumme lassen sich flexibel an das Unternehmen anpassen. Entscheidend ist, dass die Haftzeit realistisch gewählt wird, um eine durchgehende Absicherung zu gewährleisten.

Unverzichtbar für wirtschaftliche Stabilität in der Baupraxis

In der Baubranche mit engen Zeitplänen und hohen Fixkosten kann eine kurze Unterbrechung kritisch sein. Die Betriebsunterbrechungs-versicherung ist daher ein wichtiger Baustein der betrieblichen Risikovorsorge.

Ihre Vorteile auf einen Blick

N

Absicherung gegen finanzielle Ausfälle

Deckung laufender Kosten, auch wenn der Betrieb stillsteht, und verhindert finanzielle Engpässe.

N

Schnellere Wiederaufnahme des Betriebs

Ersatz entgangener Gewinne und Ermöglichung einer schnelle Rückkehr zur normalen Geschäftstätigkeit.

N

Risikominimierung und Planungssicherheit

Absicherung gegen unvorhersehbare Ausfälle für mehr Planungssicherheit in Bauunternehmen und Baustoffbetrieben.

Wer benötigt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist besonders für mittelständische Bauunternehmen und Baustoffhersteller von großer Bedeutung. Kommt es zum Stillstand – etwa durch einen Brand, einen Einbruch oder einen Maschinenschaden – laufen die Fixkosten weiter, während Einnahmen ausbleiben. Gerade in diesen Branchen kann schon eine kurze Unterbrechung zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt in solchen Fällen vor finanziellen Einbußen. Sie übernimmt die laufenden Kosten und ersetzt den entgangenen Gewinn, sodass das Unternehmen auch während einer Unterbrechung wirtschaftlich handlungsfähig bleibt. Gerade in der Baubranche, in der schnelle Reaktionen und hohe Auftragsvolumen entscheidend sind, ist dieser Schutz ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Risikovorsorge.

Welche Schadenfälle sind in der

Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?

In der Betriebsunterbrechungsversicherung kann der Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Gefahren wählen gegen deren Schäden er den Ausfall seines Betriebes versichern will. Dazu zählen im Einzelnen:

Leitungswasser

Sturm und Hagel

Einbruchdiebstahl

Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosion

Fahrzeuganprall und Rauch

Unbenannte Gefahren

Terror

Innere Unruhen und Böswillige Beschädigung

Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck)

Versicherte Schadenbeispiele

Brand in Produktionshalle
Die Produktionshalle eines Fertigteilwerkes brennt vollständig ab. Aufgrund des notwendigen Wiederaufbaus kann der Betrieb im nächsten Jahre nicht wie gewohnt produzieren. Der Versicherer zahlt den schadenbedingten Ausfall und trägt die fortlaufenden Kosten für Personal und erstatte die entgangenen Gewinne.
Bauverzögerung durch Überschwemmung
Ein Bauunternehmen führt den Bau eines Wohnkomplexes durch, als eine Überschwemmung die Baustelle beschädigt. Der Boden muss saniert werden, wodurch sich der Baufortschritt verzögert. Aufgrund dieser Unterbrechung kann der Betrieb nicht wie geplant fortgesetzt werden, was zu zusätzlichen Kosten und entgangenen Einnahmen führt.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für den Ersatz der beschädigten Materialien, die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten sowie die laufenden Betriebskosten wie Gehälter und Gerätemiete während der Stillstandsphase.

Warum eine Betriebsunterbrechungsversicherung unverzichtbar ist

Ein unvorhergesehener Stillstand – etwa durch Brand, Wasserschaden oder Einbruch – kann für Bauunternehmen und Baustoffhändler schnell existenzbedrohend werden. Fixkosten laufen weiter, Einnahmen brechen weg. Die Betriebsunterbrechungsversicherung sorgt in solchen Fällen für finanzielle Stabilität: Sie übernimmt laufende Kosten und ersetzt entgangene Gewinne. So bleibt Ihr Unternehmen auch während einer Unterbrechung handlungsfähig und kann schneller wieder in den regulären Betrieb zurückkehren. Gerade in einer Branche mit engen Zeitplänen und hoher Kapazitätsauslastung ist dieser Schutz elementar.

Unsere Experten für Versicherungen in der Bauindustrie stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und die beste Lösung für Ihren Schutz zu finden. Bei weiteren Fragen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

Häufig gestellte Fragen zur D&O-Versicherung

Welche Deckungssumme ist für die Betriebsunterbrechungsversicherung empfehlenswert?

Die empfohlene Deckungssumme richtet sich nach dem individuellen Betriebsrisiko und den wirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens. Für mittelständische Bauunternehmen sollte sie so gewählt werden, dass sie alle fortlaufenden Kosten sowie den möglichen Gewinnverlust für die gesamte Dauer einer Betriebsunterbrechung abdeckt – und zwar innerhalb der vereinbarten Haftzeit.

Wichtig ist, dass die Deckungssumme regelmäßig geprüft und an die aktuelle Unternehmensentwicklung angepasst wird. Nur so lässt sich sicherstellen, dass im Schadenfall keine Unterversicherung entsteht und die finanzielle Stabilität des Unternehmens gewahrt bleibt.

Wann greift die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift, wenn der Betrieb aufgrund eines versicherten Sachschadens ganz oder teilweise zum Stillstand kommt – zum Beispiel durch einen Brand, einen Wasserschaden oder eine Überschwemmung. Voraussetzung ist, dass die Ursache zu den vertraglich vereinbarten Gefahren zählt. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn, bis der Betrieb wieder aufgenommen werden kann oder die vereinbarte Haftzeit endet.

Wann greift die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift nicht, wenn der Betriebsstillstand nicht durch eine versicherte Gefahr verursacht wurde – zum Beispiel bei Lieferengpässen, Materialmangel oder behördlich angeordneten Schließungen ohne zugrunde liegenden Sachschaden. Auch Verschleiß, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Zudem leistet die Versicherung nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Haftzeit. Endet diese, bevor der Betrieb wieder vollständig aufgenommen wurde, endet auch die Zahlung durch den Versicherer – selbst wenn der Schaden noch andauert.

Was versteht man unter der Haftzeit in der Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Haftzeit ist der Zeitraum, in dem die Betriebsunterbrechungsversicherung nach einem versicherten Schaden Leistungen erbringt – also etwa fortlaufende Kosten übernimmt und entgangene Gewinne ersetzt. Sie beginnt mit dem Eintritt des Unterbrechungsschadens und läuft unabhängig davon, wie lange die tatsächliche Wiederherstellung dauert.

Typischerweise wird die Haftzeit vertraglich festgelegt, zum Beispiel auf 6, 12 oder 18 Monate. Wichtig ist: Endet die Haftzeit, endet auch die Leistungspflicht des Versicherers – selbst wenn der Betrieb noch nicht vollständig wiederhergestellt ist. Deshalb sollte die Haftzeit realistisch an die Abläufe und Risiken des Unternehmens angepasst werden.

Wie viel kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Kosten einer Betriebsunterbrechungsversicherung für mittelständische Bauunternehmen hängen von mehreren Faktoren ab – etwa von der Unternehmensgröße, dem versicherten Risiko, dem Umfang der abzusichernden Gefahren und der vereinbarten Haftzeit. Da Bauunternehmen je nach Projektvolumen und Betriebsstruktur sehr unterschiedlich aufgestellt sind, lässt sich der Beitrag nur individuell ermitteln. Ein persönliches Angebot berücksichtigt alle relevanten Faktoren und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz zum tatsächlichen Risiko passt.