D&O-Versicherung für Führungskräfte in der Bauindustrie

Ihr Schutz vor persönlichen Haftungsrisiken

D&O-Versicherung kurz erklärt

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) ist für Führungskräfte in der Bauindustrie unverzichtbar. Sie schützt Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte vor Haftungsrisiken und finanziellen Konsequenzen im Rahmen ihrer beruflichen Entscheidungen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Schutz vor persönlicher Haftung

bei Fehlentscheidungen, Pflichtverletzungen oder anderen rechtlichen Risiken.

Absicherung des persönlichen Vermögens

vor finanziellen Forderungen, die durch geschäftliche Tätigkeiten entstehen.

Sicherheit für die Unternehmens-führung

um Entscheidungen ohne Angst vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu treffen.

Erhöhung der Attraktivität für Führungskräfte

die sich durch diesen Schutz eher für anspruchsvolle Positionen entscheiden.

Ihre Vorteile auf einen Blick

N

Finanzieller Schutz

Absicherung Ihres persönlichen Vermögens vor den finanziellen Folgen von Klagen und Schadensersatzansprüchen.

N

Risikominimierung

Treffen Sie fundierte Entscheidungen ohne Angst vor persönlichen Konsequenzen.

N

Attraktive Führungskräfte-Positionen

Ein zusätzlicher Schutz macht Ihr Unternehmen als Arbeitgeber für qualifizierte Talente noch attraktiver.

Wer benötigt eine D&O-Versicherung?

Führungskräfte mittelständischer Bauunternehmen und Baustoffhändler sind in ihrer Rolle mit erheblicher Verantwortung konfrontiert. Als Mitglied der Geschäftsführung oder in führender Position treffen Sie Entscheidungen, die das Unternehmen und seine Mitarbeitenden betreffen. Eine D&O-Versicherung schützt Sie vor persönlichen Haftungsrisiken, die durch Fehlentscheidungen, Pflichtverletzungen oder andere unerwartete Ereignisse in Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.

Welche Schadenfälle sind in der D&O-Versicherung versichert?

Pflichtverletzungen

Fahrlässige oder vorsätzliche Vernachlässigung von Aufgaben, die das Unternehmen schädigen.

Fehlverhalten

Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften (Bußgelder, Strafen und Ordnungs-widrigkeiten sind nicht gedeckt).

Unzureichende Aufsicht

Mangelnde Kontrolle oder fehlende Nutzung von Überwachungssystemen, die zu Verlusten führen können.

Versicherte Schadenbeispiele

Fehlerhafte Finanzverwaltung
Ein Bauunternehmen steht vor einer Insolvenz, und Gläubiger erheben Ansprüche gegen den Geschäftsführer wegen angeblicher unsachgemäßer Finanzverwaltung.
Vertragsverletzung
Ein mittelständisches Bauunternehmen sichert sich einen Großauftrag für die Lieferung und Montage von Fertigbauteilen. Der Geschäftsführer unterschreibt den Vertrag, ohne eine Klausel zur Absicherung gegen Lieferengpässe oder Materialpreissteigerungen zu berücksichtigen. Einige Monate später steigen die Rohstoffpreise drastisch, und ein Lieferant fällt aus.

Das Bauunternehmen kann seine vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten, was zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führt. Der Bauträger fordert Schadenersatz in Millionenhöhe. Doch nicht nur das Bauunternehmen selbst gerät unter Druck – auch der Geschäftsführer wird von den Gesellschaftern persönlich haftbar gemacht. Sie werfen ihm vor, gravierende Fehler im Vertragsmanagement und in der Risikovorsorge begangen zu haben.

Umweltverstöße
Ein Bauunternehmen erhält den Auftrag, eine große Gewerbehalle zu errichten. Bei den Erdarbeiten wird belasteter Boden ausgehoben, der gesondert entsorgt werden müsste. Aufgrund eines Missverständnisses oder mangelnder Abstimmung innerhalb des Bauunternehmens wird der Aushub jedoch ohne die erforderliche Sorgfalt auf einer regulären Deponie abgelagert.

Nach einer behördlichen Überprüfung wird der Verstoß gegen Umweltauflagen entdeckt. Die Geschäftsführung persönlich gerät ins Visier der Behörden: Da Umweltverstöße oft als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden, drohen der Unternehmensleitung rechtliche Konsequenzen – selbst wenn die falsche Entsorgung nicht vorsätzlich erfolgte.

Ihr Schutz als Führungskraft – Minimieren Sie finanzielle Risiken mit einer D&O-Versicherung

Fehlentscheidungen, Pflichtverletzungen oder mangelhafte Aufsicht können für Führungskräfte in der Baubranche weitreichende finanzielle Folgen haben. Die D&O-Versicherung schützt nicht nur Ihr persönliches Vermögen, sondern ermöglicht es Ihnen auch, Ihre Führungsaufgaben mit einem sicheren Gefühl zu erfüllen. Durch die Absicherung gegen Haftungsansprüche können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: den Erfolg Ihres Unternehmens.

Unsere Experten für Versicherungen in der Bauindustrie stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und die beste Lösung für Ihren Schutz zu finden. Bei weiteren Fragen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen zur D&O-Versicherung

Welche Deckungssumme ist für die D&O-Versicherung empfehlenswert?

Die Höhe der Deckungssumme einer D&O-Versicherung sollte sich an Faktoren wie dem Umsatz Ihres Unternehmens und Ihrem persönlichen Risiko orientieren, da Geschäftsführer:innen und Führungskräfte bei Fehlentscheidungen mit ihrem Privatvermögen haften. Die genaue Summe variiert individuell, doch eine ausreichende Absicherung ist entscheidend. Für zusätzlichen Schutz können Sie die Höchstleistung auch zweimal jährlich gegen einen weiteren Beitrag in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne, um die passende Deckungssumme für Ihr Unternehmen zu ermitteln.

Wann greift die D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung greift, wenn Geschäftsführer:innen, Führungskräfte oder Vorstände für Schäden haftbar gemacht werden, die aufgrund von Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Ansprüchen, die gegen diese Personen erhoben werden, sei es durch Dritte oder Gesellschafter. Voraussetzung ist, dass die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich oder wissentlich war.

Wann greift die D&O-Versicherung nicht?

Die D&O-Versicherung greift nicht bei vorsätzlichen und wissentlich begangenen Pflichtverletzungen des Versicherten. Zudem sind Ansprüche wegen Vertragsstrafen, Bußen und Entschädigungen mit Strafcharakter ausgeschlossen. Der Abwehrschutz bleibt jedoch bestehen, bis eine vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzung rechtskräftig festgestellt wurde. Auch der vorgeschriebene Pflichtselbstbehalt von AG-Vorständen ist nicht durch die D&O-Versicherung abgedeckt – dieser muss separat über eine sogenannte D&O-Selbstbehaltsversicherung abgeschlossen werden. Zusätzlich kann die D&O-Versicherung nicht für alle Rechtsformen abgeschlossen werden, beispielsweise nicht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs).

Wer kann eine D&O-Versicherung abschließen?

Die D&O-Versicherung wird von der Gesellschaft für die Geschäftsleitung abgeschlossen, die auch der Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist. Versicherbar sind unter anderem Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), GmbHs, OHGs, KGs, GmbH & Co. KGs, eingetragene Genossenschaften (eG), gGmbHs, Stiftungen und Vereine mit Hauptsitz in Deutschland sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften innerhalb der EU. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die einzelnen Personen der Geschäftsleitung selbst eine D&O-Versicherung abschließen, welche ausschließlich für sie gilt, sodass im Schadenfall die Versicherungssumme einzig und allein für die betroffene Person zur Verfügung steht. In diesem Fall spricht man von einer Personal-D&O-Versicherung.

Wie viel kostet eine D&O-Versicherung?

Die Kosten einer D&O-Versicherung variieren je nach Faktoren wie der vereinbarten Deckungssumme, der Größe Ihres Unternehmens und den spezifischen Vertragsbedingungen. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot, das auf die Bedürfnisse Ihres Bauunternehmens abgestimmt ist.