Vertrauensschadenversicherung für Bauunternehmen
Schutz vor wirtschaftskriminellen Handlungen im eigenen Baubetrieb
Vertrauensschadenversicherung kurz erklärt
Auch in vertrauensvollen Teams kann es zu wirtschaftskriminellen Handlungen kommen – sei es durch Unterschlagung, Diebstahl, Betrug oder Sabotage durch eigene Mitarbeitende oder Dritte. Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Bauunternehmen vor den finanziellen Folgen solcher Taten.
Versichert sind unter anderem Schäden durch Mitarbeiterdelikte wie Veruntreuung, Manipulation von Rechnungen oder bewusst falsche Abrechnungen. Aber auch Angriffe von außen – etwa durch gefälschte Zahlungsanweisungen oder IT-basierte Täuschung – sind je nach Vertrag mitversichert. Gerade in mittelständischen Betrieben, in denen wenige Personen viel Verantwortung tragen, kann ein solcher Schaden schnell existenzbedrohend werden.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Absicherung bei wirtschaftskriminellen Handlungen
Schutz bei Vermögensschäden durch vorsätzliche Taten wie Diebstahl, Betrug oder Sabotage durch Mitarbeitende oder Dritte.
Rückwirkender Schutz für verdeckte Schäden
Auch zurückliegende Vorfälle sind versicherbar – sofern sie vor Versicherungsbeginn noch unbekannt waren.
Wichtige Ergänzung zur Betriebs- oder Haftpflichtversicherung
Die Betriebs- oder Haftpflichtversicherung deckt keine (vorsätzlichen) Straftaten von Vertrauenspersonen ab.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Absicherung vor hohen, oft verdeckten Vermögensschäden
Täter agieren oft über längere Zeiträume unbemerkt – eine Rückwärtsdeckung sorgt dafür, dass auch zurückliegende Schäden mitversichert sind.
Schnelle Wiederherstellung der finanziellen Stabilität
Nach einem Schadenfall sichert die Versicherung die Liquidität und schützt das Unternehmen vor Reputationsschäden durch Zahlungsausfälle.
Individuelle Anpassung an Unternehmensstruktur und Risiken
Auch Subunternehmer, externe Dienstleister oder Zeitarbeitende können je nach Bedarf in den Versicherungsschutz integriert werden.
Welche Schäden deckt die Vertrauensschadenversicherung ab?
Die Vertrauensschadenversicherung bietet in der Regel Schutz vor Vermögensschäden durch:

Diebstahl, Unterschlagung und Betrug durch Mitarbeitende

IT-basierte Angriffe (z. B. Fake President Fraud, Phishing)

Manipulation von Zahlungen oder Buchhaltung

Fälschung von Unterschriften oder Zahlungsanweisungen

Sabotage von Maschinen, IT oder Bauunterlagen

Bestechung oder Vorteilsannahme mit wirtschaftlichem Schaden

Täuschung durch Dritte (z. B. gefälschte E-Mails oder Rechnungen)
Je nach Risiko können folgende Bausteine zusätzlich versichert werden:

Rückwärtsdeckung (für verdeckte Alt-Schäden)

Erweiterung auf Subunternehmer oder Externe

Schutz bei Auslandseinsätzen oder verbundenen Unternehmen
Versicherte Schadenbeispiele
Veruntreuung durch einen Mitarbeiter
Ein Bauleiter rechnet über mehrere Monate hinweg private Ausgaben über das Firmenkonto ab. Der dadurch entstandene Schaden ist durch die Versicherung abgedeckt.
Täuschung durch eine gefälschte Zahlungsanweisung
Die Buchhaltung überweist versehentlich 30.000 € an ein manipuliertes Konto. Der Schaden wird durch die Versicherung reguliert.
Manipulierte Lagerlisten und Materialentnahme
Ein Lagerist entwendet systematisch hochwertige Materialien und verkauft sie weiter. Auch solche fortlaufenden Schäden sind versicherbar.
Warum ist eine Vertrauensschadenversicherung unverzichtbar?
FAQs zur Vertrauensschadenversicherung
Sind auch externe Dienstleister bei der Vertrauensschadenversicherung mitversichert?
Ja, je nach Vertragsgestaltung können auch Subunternehmer, Leiharbeiter oder externe Dienstleister in den Versicherungsschutz der Vertrauensschadenversicherung einbezogen werden.
Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung?
Welche Kosten übernimmt die Vertrauensschadenversicherung im Schadensfall?
Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt den entstandenen Vermögensschaden und übernimmt je nach Vertrag auch Ermittlungs-, Anwalts- oder Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit der Aufklärung stehen.
Gibt es eine Mindestversicherungssumme bei der Vertrauensschadenversicherung?
Die Versicherungssumme wird individuell vereinbart – abhängig von der Unternehmensgröße, dem Risikoprofil und der gewünschten Deckung. Wir beraten Sie gerne persönlich zu einer passenden Lösung.
Besteht bei Verdacht eine sofortige Meldepflicht?
Ja, sobald ein konkreter Verdacht besteht, sollte dieser gemeldet werden – möglichst mit Belegen, damit die Regulierung zügig erfolgen kann. Wir unterstützen Sie gerne im Schadenfall.
Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?
Die Prämie richtet sich unter anderem nach der Anzahl Ihrer Mitarbeiter, dem Tätigkeitsbereich und der gewünschten Versicherungssumme. Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot – sprechen Sie uns einfach an!